Beamte und viele andere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben häufig zwei Verträge zur Absicherung im Krankheitsfall:Krankenversicherung und Beihilfestelle oder Heilfürsorge.
Auf letztere müssen Sie meist länger warten.Wir wissen das,und warten ebenfalls.Kulanz ist selbstverständlich,und ein günstiges Heilkostenangebot sowieso.
Auch sind hier die vom Zahnarzt erbrachten Leistungen meist zu begründen,um Probleme bei der Erstattung zu vermeiden.Wir wissen auch das,und behandeln zu moderaten Sätzen bis hin zum Basistarif.
Meine speziell geschulten Mitarbeiterinnen machen das jeden Tag.Sie sind auch Ihnen gerne behilflich,wenn Sie Probleme mit der Beihilfe-und anderen Erstattungsstellen lösen müssen,oder sonstige Fragen bestehen.
Verständliche Abrechnungspositionen,und moderate Steigerungssätze zumeist nicht über dem 2,3 fachen Satz der Gebührenordnung sind bei uns selbstverständlich.
So bleibt der Ärger draußen.Und wenn doch einmal Probleme bei der Erstattung bestehen,oder Sie Fragen haben ,sprechen Sie uns einfach an.
Auch hierbei helfen wir Ihnen.Gerne und gekonnt.Versprochen!